FAQs - Häufig gestellte Fragen:


Antworten auf Ihre Fragen:

1) Zu welchen Anlässen spielen Sie?

Wir haben langjährige Erfahrung mit der Begleitung von standesamtlichen Trauungen. Auch andere Events wurden bereits von uns umrahmt. Einige Beispiele sind: Sektempfang, Geschäftseröffnung, Geburtstagsfeier, Dinner,... Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Vorstellungen haben. Gern können wir dann individuell absprechen, wie eine Zusammenarbeit möglich ist.

2) Welche Art von Musik bieten Sie an?

Durch unsere vielfältige Ausbildung und die Zugehörigkeit zu verschiedenen Bands fühlen wir uns in verschiedenen Stilen zu Hause. In unserem festen Repertoire befindet sich Jazz, Swing, Latin, Klezmer, Pop und Filmmusik. Sehr gern versuchen wir auf besondere Titelwünsche und persönliche Anliegen einzugehen. Da wir jedoch keine studierten Musiker sind, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Titelwünsche erfüllbar sind.

3) Wo finden wir Demo-Titel?

Einige wenige Stücke finden Sie im Bereich HÖRPROBEN. Aus rechtlichen Gründen können auf der Homepage nur Demo-Titel zum Anhören angeboten werden, die nicht bei der GEMA gemeldet sind.

 

Weitere eigene Aufnahmen zu tollen Stücken sind vorhanden, wir dürfen Sie jedoch nicht öffentlich anbieten. Bitte fragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme gezielt nach, dann stellen wir Ihnen diese als Demo zur Verfügung.

4) Wie sicher ist eine Terminvereinbarung?

Wenn der Kalender noch frei ist und wir alle Details abgesprochen haben, erhalten Sie einen Vertrag. Somit ist die Livemusik zu Ihrer Veranstaltung garantiert.

5) Wie viel kostet die musikalische Umrahmung? 

Wir machen Musik aus Spaß und müssen nicht davon leben. Daher könnnen wir preiswerter sein als Profimusiker. Es ist für jeden Geldbeutel etwas dabei. Die Preise variieren je nach Dauer, Veranstaltungsart und besonderen Wünschen. Daher vereinbaren wir das Honorar individuell mit Ihnen. Gern erstellen wir ein Angebot.

6) Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Zahlung ist im Vertrag festgehalten. Entweder Sie überweisen das Honorar bis zu eine Woche vor Ihrem Event oder bezahlen bar am Veranstaltungstag.

7) Wie viele Titel sollen wir für die Trauung auswählen?

Zum Ablauf der Zeremonie passen sehr gut fünf Lieder. Eine beispielhafte Reihenfolge ist:

  • Eingang des Brautpaares (Hintergrundmusik)
  • Ringübergabe (Titel zum Zuhören)
  • Unterschrift (Titel zum Zuhören)
  • Gratulation der Gäste (Hintergrundmusik)
  • Ausgang des Brautpaares und der Gäste (Hintergrundmusik)

Gern können wir die Auswahl der Stücke und den Ablauf individuell vereinbaren.

8) Unser Event findet an einem Veranstaltungsort ohne Klavier/Flügel statt. Können Sie trotzdem spielen?

Selbstverständlich können wir auch ein ein tragbares Piano (Stagepiano von Casio) und dazugehöriges Equipment mitbringen. Bitte stellen Sie hierfür einen Stromanschluss sowie eine Grundfläche von ca. 2 m x 2 m zur Verfügung.

9) Ist unsere Veranstaltung GEMA-pflichtig und wenn ja, wer übernimmt die Kosten?

Trauungen: Trauungen in Kirchen sind frei von GEMA-Gebühren, da diese Rahmenverträge haben, unter welche alle Titel während der Trauung selbst zählen. Bei einer Trauung im Standesamt ist ausschlaggebend, ob sie öffentlich oder privat ist. Das Amtsgericht München entschied hierzu (Az.: 161 C 28978/00), dass eine Hochzeit mit Live-Musik dann nicht öffentlich ist, wenn nachgewiesen werden kann, dass ausnahmslos alle Hochzeitsgäste eine „persönliche Beziehung" zu Bräutigam oder Braut haben. Da wir davon ausgehen, dass Sie Ihre Trauung im persönlichen Rahmen mit Verwandtschaft und guten Freunden feiern, zählt Ihr großer Tag auf dem Standesamt als "nicht öffentliche Veranstaltung". Sie ist somit ebenfalls frei von GEMA-Gebühren.

 

Events: Private Feiern sind i.d.R. frei von GEMA-Gebühren (siehe Begründung oben). Anders verhält es sich bei öffentlichen Events wie Firmenjubiläen, Geschäftseröffnungen, etc. Da nicht sicher gestellt werden kann, dass zwischen allen anwesenden Personen eine persönliche Beziehung besteht oder alle eine solche zum Veranstalter haben, ist Öffentlichkeit gegeben. Somit müssen GEMA-Gebühren abgeführt werden. Diese bestimmen sich u.a. nach Honorar und Raumgröße. Im Regelfall übernimmt die GEMA-Gebühr der Veranstalter. Eine konkrete Regelung hierzu findet sich in unseren Verträgen zu Auftritten.